Die Staaten stellen sicher, dass Kinder befähigt werden, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese auch frei äussern zu dürfen. Ihre Meinung ist entsprechend ihrem Alter und Reife angemessen zu berücksichtigen. Dies betrifft individuelle Aushandlungsprozesse im Alltag, sowie Gerichts- und Verwaltungsverfahren. Die freie Meinungsäusserung schliesst die Freiheit mit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut in jeder Art zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Einschränkungen betreffen ausschliesslich die Missachtung der Rechte und des Rufes anderer, sowie die Sicherheit, die öffentliche Ordnung, die Volksgesundheit und die öffentliche Sittlichkeit.