Kind mit Bauklotz

Bei jeder hinsichtlich des Kindes getroffenen Entscheidung steht das höhere Interesse des Kindes im Vordergrund. (Art. 3 der Kinderrechtskonvention)

Der Staat hat den notwendigen Schutz und die notwendige Fürsorge für das Wohlergehen des Kindes sicherzustellen, falls seine Eltern oder andere verantwortliche Personen diesen Pflichten nicht nachkommen. Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass die für die Fürsorge für das Kind oder dessen Schutz verantwortlichen Institutionen, Dienste und Einrichtungen den von den zuständigen Behörden festgelegten Normen entsprechen, insbesondere im Bereich der Sicherheit und der Gesundheit sowie hinsichtlich der Zahl und der fachlichen Eignung des Personals und des Bestehens einer ausreichenden Aufsicht. 

Haltungen
  • Für mich steht das höhere Interesse des Kindes, sowie die Rechte des Kindes im Allgemeinen immer über den Interessen der Erwachsenen. Hilfsmittel
  • Ich teile die Ansicht, dass die Rechte von Kindern die Pflichten von Erwachsenen sind.
  • Sicherheit, Orientierung und die Möglichkeit Perspektiven zu entwickeln gehören u.a. zu Entwicklungsbedürfnissen von Kindern. Es ist selbstverständlich für mich, Grenzen und Strukturen an den Entwicklungsbedürfnissen von Kinder auszurichten und mit ihnen immer wieder neu zu verhandeln. Mit Kindern in pädagogischen Prozessen Grenzen abzustecken, um Rahmen zu setzen und Halt zu geben, gehört zur Umsetzung des Kindesinteresses.
  • Ich vermittle im Alltag Kindern ihre Rechte. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sich dafür einsetzen und ein Verständnis aufbauen, dass andere auch dieselben Rechte haben. 
  • Ich pflege viel offenen Austausch mit anderen Fachpersonen, um ein gemeinsames Verständnis für das höhere Interesse von Kindern zu entwickeln. 
  • Ich befähige auf kreative Weise Kinder -  unabhängig von ihren Fähigkeiten und ihrem Status, ihre Rechte auszuüben. 
Kenntnisse
  • Ich kenne und verstehe die Definitionen von Kindesinteresse und Kindeswohl. Hilfsmittel
  • Ich habe ein fundiertes Wissen und ein vertieftes Verständnis über die Bedürfnisse von Kindern. Hilfsmittel
  • Das Spannungsfeld Kindesinteresse und Kindeswille ist mir bewusst. 
  • Ich weiss, was der «sichere Ort» ist und dass dieser für Kinder von grösster Bedeutung ist. Hilfsmittel
  • Mir ist bewusst, wie wichtig die Klärung von Rollen, Kompetenzen und Aufgaben unter Fachpersonen für die Gewährleistung der Kindesinteressen ist. 
  • Ich weiss, wie das Kindesinteresse gesetzlich geregelt ist. 
Fähigkeiten
  • Ich kann erkennen, wann das höhere Interesse von Kindern gefährdet ist. 
  • Ich beziehe verantwortliche und spezialisierte Personen ein und bleibe handlungsfähig, wenn das Kindesinteresse gefährdet ist.
  • Ich bin in der Lage, das Kindesinteresse mit dem individuellen Entwicklungsstand eines bestimmten Kindes in Verbindung zu bringen.
  • Ich verfüge über die Fähigkeit dem Kind seine Rechte alters- und entwicklungsgerecht zu vermitteln, unabhängig von Aufenthaltsstatus, Sprache, Beeinträchtigung, etc.
  • Ich bin in der Lage im Team selbstkritisch über Haltungen zu diskutieren.

Die fünf Dimensionen der Kinderrechte bilden zusammen ein Ganzes. Neben dem Kindeswohl als vorrangiges Prinzip gehören dazu das Recht auf Partizipation, das Recht auf Schutz, das Recht auf Entwicklung und Förderung sowie das Recht auf diskriminierungsfreies Aufwachsen. Alle Dimensionen findest du in den Grundlagen der Kinderrechte zusammengefasst.

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