Illustration: Kind ist traurig

Es gibt 15 sehr diverse Schutzrechte. Sie beziehen sich auf den Schutz der körperlichen und seelischen Integrität, beschränken sich aber nicht darauf.

Sie schützen Kinder auch in besonderen Lebenslagen, wie beispielsweise Kinder, die ausserhalb ihrer Familie aufwachsen sowie Kinder mit Flüchtlingsstatus. (Art. 2, 8, 9, 16, 17, 19, 22, 30, 32-38 der Kinderrechtskonvention.)

Haltungen
  • Ich bin mir bewusst, dass die Umsetzung der Kinderrechte Kindesschutz ist und somit auch Gewalt- und Gesundheitsprävention bedeutet.
  • Ich bin überzeugt, dass Kinder, die ihre Rechte kennen und gelernt haben sie einzufordern, besser vor Übergriffen geschützt sind.
  • Ich bin überzeugt, dass Kinder Anspruch auf einen sicheren Ort haben, an dem sie beschützt und geborgen aufwachsen können.
  • Es ist gut, dass der Staat meine Arbeit und die unserer Institution überprüft, weil Kinder ihre Schutzrechte nicht automatisch einfordern können und deshalb dem Staat eine besondere Pflicht zu Teil wird.
  • Ich setze die Würde des Kindes gleich hoch wie die Würde von Erwachsenen.
  • Ich bleibe als Erwachsene:r in der Verantwortung für den Schutz der Kinder, da Kinder keine kleinen Erwachsenen sind.
  • Ich bin entschlossen, meine Fähigkeiten für ein gewaltfreies Aufwachsen von Kindern einzusetzen.
Kenntnisse
  • Ich kenne alle 15 Schutzrechte der Kinderrechtskonvention.
  • Ich kenne die Schweizer Gesetze und Institutionen zum Schutz von Kindern. Hilfsmittel
  • Ich weiss Bescheid über kinderanwaltschaftliche Vertretungen in Verfahren. Hilfsmittel
  • Ich verfüge über Wissen darüber, was die Würde des Menschen und somit die Würde des Kindes ausmacht.
  • Ich verfüge über Wissen zu den verschiedenen Formen von Gewalt. Hilfsmittel
  • Ich habe Kenntnisse über verbale und nonverbale Kommunikationsmethoden mit Kindern zu Tabuthemen.
  • Ich weiss, wie der Schutz des Privatlebens für Kinder sichergestellt wird – speziell auch in Institutionen für Kinder, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen können.
Fähigkeiten
  • Ich kann verschiedene Formen von Gewalt unterscheiden und passende Intervention wählen. Hilfsmittel
  • Ich habe die Fähigkeit, mit den Kindern über Tabuthemen zu reden und ihnen ihre Rechte zum Schutz ihrer physischen und psychischen Integrität bewusst zu machen.  Hilfsmittel
  • Ich bin in der Lage Sicherheit und Stabilität zu vermitteln. Hilfsmittel
  • Ich habe die Fähigkeit, die Komplexität des Schutzauftrages auf unterschiedlichen Ebenen wahrzunehmen und in den Kontext einer guten Entwicklung für das Kind zu stellen. Hilfsmittel
  • Ich bin in der Lage, empathisch Nähe und Distanz zu regulieren. Hilfsmittel

Die fünf Dimensionen der Kinderrechte bilden zusammen ein Ganzes. Neben dem Recht auf Schutz gehören dazu das Kindesinteresse als vorrangiges Prinzip, das Recht auf Partizipation, das Recht auf Entwicklung und Förderung sowie das Recht auf diskriminierungsfreies Aufwachsen. Alle Dimensionen findest du in den Grundlagen der Kinderrechte zusammengefasst.

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