Bildung in der Kindertageseinrichtung und -tagespflege
Das Video vermittelt, wie Partizipation in der Kita dazu beiträgt, Bildungsprozesse eng mit den Interessen und Bedürfnissen der Kinder zu verknüpfen. Der Autor beschreibt anhand von praxisnahen Beispielen, wie Kinder durch Beteiligung ihre Problemlösungsfähigkeiten und Resilienz entwickeln. Es wird gezeigt, dass nur bedeutungsvolle und begeisternde Themen nachhaltige Lernprozesse ermöglichen.
Essen und Trinken in der Kindertageseinrichtung und -tagespflege
Das Video thematisiert, wie die Partizipation von Kindern im Alltag der Kindertageseinrichtungen und Tagespflege beim Essen und Trinken gefördert werden kann. Es wird gezeigt, wie pädagogische Fachkräfte Kindern die Freiheit geben können, selbst zu entscheiden, wie viel und was sie essen möchten, um ihre Selbstbestimmung zu stärken. Durch den Einsatz von Methoden wie dem „Vielfalt-Fächer“ wird den Kindern spielerisch beigebracht, dass Essgewohnheiten unterschiedlich sein können und respektiert werden müssen.
Transdisziplinäre Qualitätsstandards für den Kindesschutz
Das Dokument beschreibt transdisziplinäre Qualitätsstandards, die Fachpersonen und Organisationen im Kindesschutz unterstützen sollen. Es thematisiert die Rechte von Kindern, die Partizipation von Kindern und Eltern, die Sicherstellung des Kindeswohls und die fachliche Zusammenarbeit. Ziel ist es, einheitliche Standards zu schaffen, die den Kindesschutz in der Schweiz verbessern und Fachkräften als Leitfaden dienen. Ausserdem richtet es Empfehlungen an Organisationen, die direkt mit Kindern, Eltern und Familien arbeiten.
Die UN-Kinderrechte: Grundlagen und Anwendung in der Schweiz
Das Merkblatt gibt einen Überblick über die UN-Kinderrechtskonvention, die 1989 verabschiedet wurde und die Rechte von Kindern weltweit schützt. Es behandelt die historischen Ursprünge der Kinderrechte, die Grundprinzipien der KRK sowie deren Anwendung in der Schweiz. Der Schwerpunkt liegt auf dem Schutz, der Förderung und der Partizipation von Kindern in verschiedenen Lebensbereichen und erklärt, wie die Konvention in rechtliche und politische Massnahmen in der Schweiz umgesetzt wird.
Weil sein Name schwer auszusprechen ist, bekommt Madushanka in seiner neuen Wohngruppe Spitznamen. Während der Name sich im Alltag und sogar in offiziellen Dokumenten durchsetzt, bleibt die Frage offen: Ist dies eine praktische Anpassung oder eine ungewollte Veränderung seiner Identität? Und wo verläuft die Grenze zwischen Inklusion und unbewusster Diskriminierung?
Pro und Contra Fördergruppen - mehr Förderung oder mehr Kontinuität?
Die Wohngruppe Fuchs stellt ihr Förderkonzept um – statt strukturierter Aktivitäten setzt das Team nun auf freies Spiel. Doch viele Kinder wirken orientierungslos und das Hörspielhören dominiert den Alltag. Eine neue Idee entsteht: Eine spezielle Kreativgruppe für Kinder mit besonderem Förderbedarf. Doch während einige darin eine große Chance sehen, warnen andere vor zusätzlicher Fragmentierung und fehlender Kontinuität. Wie lassen sich individuelle Förderung und stabile Bezugspersonen in Einklang bringen?
Smartphone-Regeln im Schulheim – Schutz oder Eingriff in die Privatsphäre?
Im Schulheim sollen Kinder mit einem Medienkonzept an den verantwortungsvollen Umgang mit Smartphones herangeführt werden. Doch während Eltern die Kontrolle der Inhalte übernehmen sollen, fühlen sich viele dieser Aufgabe nicht gewachsen. Nun steht die Frage im Raum: Sollten Fachpersonen stärker kontrollieren oder würde das die Privatsphäre der Kinder verletzen? Wie lässt sich eine Balance zwischen Schutz, Privatsphäre und digitaler Teilhabe finden?
Erinnerungsbücher im Heimalltag – schön oder schwierig?
In einer Wohngruppe begleiten persönliche Erinnerungsbücher die Kinder durch ihren Alltag – gefüllt mit Fotos, Erlebnissen und Botschaften von Fachpersonen, Eltern und Freund:innen. Die Kinder lieben es, darin zu blättern und ihre Geschichten zu teilen. Doch wie kann sichergestellt werden, dass diese Bücher die Identität der Kinder authentisch widerspiegeln? Und inwiefern sind sie mit Datenschutzbestimmungen vereinbar?
Das Video vermittelt, wie Partizipation in der Kita dazu beiträgt, Bildungsprozesse eng mit den Interessen und Bedürfnissen der Kinder zu verknüpfen. Der Autor beschreibt anhand von praxisnahen Beispielen, wie Kinder durch Beteiligung ihre Problemlösungsfähigkeiten und Resilienz entwickeln. Es wird gezeigt, dass nur bedeutungsvolle und begeisternde Themen nachhaltige Lernprozesse ermöglichen.
Dieses Medium richtet sich an Betreuungsfachpersonen, Kita-Leitungen und pädagogische Fachkräfte. Es ist besonders hilfreich für diejenigen, die den Bildungsalltag kindgerechter und partizipativer gestalten möchten. Praktische Ansätze zur Förderung von Problemlösungskompetenz und Resilienz der Kinder stehen im Mittelpunkt, was dieses Medium praxisorientiert und umsetzungsnah macht.
Das Video thematisiert, wie die Partizipation von Kindern im Alltag der Kindertageseinrichtungen und Tagespflege beim Essen und Trinken gefördert werden kann. Es wird gezeigt, wie pädagogische Fachkräfte Kindern die Freiheit geben können, selbst zu entscheiden, wie viel und was sie essen möchten, um ihre Selbstbestimmung zu stärken. Durch den Einsatz von Methoden wie dem „Vielfalt-Fächer“ wird den Kindern spielerisch beigebracht, dass Essgewohnheiten unterschiedlich sein können und respektiert werden müssen.
Dieses Medium ist besonders hilfreich für:
Pädagogische Fachkräfte in Kitas und Kindertagespflege, die Methoden suchen, um Partizipation und Selbstbestimmung der Kinder zu fördern.
Kita-Leitungen, die Konzepte zur Stärkung der Kinderbeteiligung bei alltäglichen Entscheidungen implementieren wollen.
Erziehungsberater:innen, die nach praktischen Beispielen zur Unterstützung der Mitbestimmung im Alltag von Kindertageseinrichtungen suchen.
Das Medium bietet vor allem praktische Einblicke und Methoden für den pädagogischen Alltag.
Das Dokument beschreibt transdisziplinäre Qualitätsstandards, die Fachpersonen und Organisationen im Kindesschutz unterstützen sollen. Es thematisiert die Rechte von Kindern, die Partizipation von Kindern und Eltern, die Sicherstellung des Kindeswohls und die fachliche Zusammenarbeit. Ziel ist es, einheitliche Standards zu schaffen, die den Kindesschutz in der Schweiz verbessern und Fachkräften als Leitfaden dienen. Ausserdem richtet es Empfehlungen an Organisationen, die direkt mit Kindern, Eltern und Familien arbeiten.
Dieses Medium ist besonders relevant für:
Pädagogische Fachkräfte: Unterstützt bei der Implementierung partizipativer Methoden in Kitas und Schulen.
Fachpersonen der Sozialen Arbeit im Kindesschutz: Bietet Leitlinien zur Sicherstellung des Kindeswohls und zum Erkennen von Gefährdungen.
Leitungen von Kinderschutzorganisationen: Hilft bei der Entwicklung von Programmen und Strategien zur Verbesserung des Kindesschutzes.
Politische Entscheidungsträger: Liefert Standards, die als Basis für politische Entscheidungen im Bereich Kindesschutz dienen.
Der Inhalt ist praxisorientiert, bietet aber auch theoretische Grundlagen, die auf wissenschaftlichen Studien beruhen.
Das Merkblatt gibt einen Überblick über die UN-Kinderrechtskonvention, die 1989 verabschiedet wurde und die Rechte von Kindern weltweit schützt. Es behandelt die historischen Ursprünge der Kinderrechte, die Grundprinzipien der KRK sowie deren Anwendung in der Schweiz. Der Schwerpunkt liegt auf dem Schutz, der Förderung und der Partizipation von Kindern in verschiedenen Lebensbereichen und erklärt, wie die Konvention in rechtliche und politische Massnahmen in der Schweiz umgesetzt wird.
Dieses Merkblatt ist besonders nützlich für Fachkräfte im Bereich Bildung, Sozialarbeit und Kinderbetreuung, darunter: Lehrpersonen, Sozialarbeiter:innen, pädagogische Fachkräfte in Kitas, Jurist:innen im Bereich Familienrecht sowie politische Entscheidungsträger:innen in der Kinder- und Jugendpolitik. Es hilft, die Kinderrechte in ihrer täglichen Arbeit zu verstehen und umzusetzen.
Hallo, ich bin kidlex. Ich bin eine künstliche Intelligenz, mit der du über Kinderrechte reden kannst.
Spitznamen – Inklusion oder Diskriminierung?
Praxissituation
Madushanka, ein 16-jähriger Junge, dessen Eltern vor seiner Geburt aus Sri Lanka in die Schweiz geflüchtet sind, wird neu in einer sozialpädagogischen Wohngruppe aufgenommen. Da sein voller Name für die Betreuungspersonen und Mitbewohwohnenden schwer auszusprechen ist, entscheiden sich die Fachpersonen, ihn fortan „Madu“ zu nennen, eine vereinfachte Variante seines Namens. Dieser Spitzname setzt sich im Alltag nach und nach durch und erscheint schliesslich auch in den Falldokumentationen und anderen formellen Unterlagen. Madushanka uns seine Eltern äussern sich weder positiv noch negativ zum Spitznamen und nutzen diesen in ihrer eigenen Kommunikation untereinander oder mit den Fachpersonen nicht.
Reflexionsfragen
Welches Kinderrecht/ Welche Kinderrechte spielen in diesem Fallbeispiel eine Rolle und weshalb?
Macht es einen Unterschied, ob ein Spitzname vom Jugendlichen oder ind selber, von seiner Peer- Gruppe oder von den Fachpersonen kommt?
Inwieweit muss Madushanka die Möglichkeit erhalten, sich zu seinem Spitznamen zu äussern?
Ist der Spitzname diskriminierend oder schützt er im Gegensatz vor Diskriminierung?
Hallo, ich bin kidlex. Ich bin eine künstliche Intelligenz, mit der du über Kinderrechte reden kannst.
Pro und Contra Fördergruppen - mehr Förderung oder mehr Kontinuität?
Praxissituation
Die Wohngruppe Fuchs einer Institution zur ausserfamiliären Unterbringung von Kindern zwischen 0 und 8 Jahren steht vor einer Herausforderung bei der Gestaltung von Förderaktivitäten. Die Umsetzung des ursprünglichen Konzepts zur Förderung grob- und feinmotorischer Fähigkeiten durch gemeinsames Spiel und Basteln wird für das Personal teils als Belastung wahrgenommen und die geplanten Aktivitäten werden immer öfter nicht angeboten. Die Schwierigkeiten besteht darin, dass nicht alle Kinder gleichermassen an den geplanten Aktivitäten teilnehmen können, das Angebot zu Unruhe in der Gruppe führt und in einigen Fällen zu wenig Personal eingeplant werden kann, um die Aktivitäten dem Konzept entsprechend anzubieten. Das Team entscheidet deshalb gemeinsam, die geleiteten Aktivitäten zunächst zu pausieren und auf freies Spiel zu setzen. Dies führt dazu, dass die Kinder in den Sequenzen oft orientierungslos wirken und nicht recht wissen, wie sie ihre freie Zeit gestalten sollen. Als Hauptbeschäftigung kristallisiert sich das Anhören von Hörspielen heraus. Die Suche nach alternativen Konzepten führt zur Idee einer internen «Kreativgruppe» in welcher die Kinder mit besonderem Förderbedarf aus der Wohngruppe Fuchs mit Kindern aus anderen Wohngruppen gemischt werden. Die Idee ist, dass die Kinder mehrere Nachmittage pro Woche in dieser Gruppe verbringen und sie dabei ihren Bedürfnissen und Interessen entsprechend in grob- und feinmotorischen Aktivitäten gefördert werden. Diese Überlegung spaltet das Team: Ein Teil der Mitarbeitenden sieht grosse Chancen zur gezielten Förderung und Entwicklung. Es wird die Möglichkeit betont, durch ein speziell auf die Altersgruppe zugeschnittenes Angebot individuelle Entwicklungspotenziale zu unterstützen. Die Gegenseite warnt vor einer zusätzlichen Zerstückelung der Betreuungssituation. Ihr Hauptargument: Kinder in stationären Einrichtungen brauchen Kontinuität und keine weiteren neuen Bezugssysteme.
Reflexionsfragen
Welches Kinderrecht/ Welche Kinderrechte spielen in diesem Fallbeispiel eine Rolle und weshalb?
Empfindest du die Umgestaltung der Förderaktivitäten hin zu Gefässen, in denen frei gespielt werden kann, aus kinderrechtlicher Sicht als positiv? Wieso bzw. warum nicht?
Inwieweit unterstützt du die Argumentation, dass gerade kleine Kinder in der ausserfamiliären Unterbringung keiner weiteren Fragmentierung ihrer Aufenthaltsorte ausgesetzt werden sollen?
Hallo, ich bin kidlex. Ich bin eine künstliche Intelligenz, mit der du über Kinderrechte reden kannst.
Smartphone-Regeln im Schulheim – Schutz oder Eingriff in die Privatsphäre?
Praxissituation
Im Schulheim Kürbach dürfen Kinder im Alter von 10 bis 12 Jahren Smartphones besitzen. Die Geräte dürfen jedoch nur über das interne, gesicherte WLAN genutzt werden und die Nutzungszeiten müssen individuell mit den Eltern und Bezugspersonen vereinbart werden. Um die Kinder zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Smartphones zu befähigen, gibt es ein Medienkonzept. Dieses sieht vor, dass die Lehrpersonen und die Bezugspersonen der Wohngruppe mit den Kindern regelmässig über Themen wie Datenschutz, Umgang mit problematischen Inhalten und Schutz vor Online-Gefahren diskutieren. Mit 12 Jahren absolvieren die Kinder einen Medientest, der bei Bestehen erlaubt, das Smartphone auch über mobile Daten zu nutzen.
Gemäss Konzept werde die Inhalte auf den Smartphones der Kinder, z.B. Social-Media-Posts oder Webseiten, wöchentlich gemeinsam mit den Kindern überprüft und besprochen. Die Betreuungspersonen selbst dürfen die Inhalte nicht eigenständig kontrollieren – diese Verantwortung liegt bei den Eltern. In den letzten Monaten gibt es jedoch zunehmend Rückmeldungen von Seiten der Bezugspersonen, dass auf den Smartphones der Kinder problematische Inhalte auftauchen. Viele Eltern berichten, dass die regelmässige Kontrolle der Inhalte zu Konflikten führt und sie sich dieser Aufgabe nicht gewachsen fühlen. Dies wirft die Frage auf, ob das Medienkonzept ausreichend ist, um den Kindern einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu vermitteln, ihre Privatsphäre zu respektieren und sie gleichzeitig vor Risiken im digitalen Raum zu schützen.
Reflexionsfragen
Welches Kinderrecht/ Welche Kinderrechte spielen in diesem Fallbeispiel eine Rolle und weshalb?
Siehst du Argumente, die eine Überprüfung der Smartphoneinhalte durch die Fachpersonen in Institutionen legitimieren?
Welche weiteren Möglichkeiten für das Schulheim siehst du, den Kindern einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu vermitteln, ihre Privatsphäre zu respektieren und sie gleichzeitig vor Risiken im digitalen Raum zu schützen?
Welche Kinderrechte lassen sich besser umsetzen, wenn Kinder ein Smartphone besitzen?
Hallo, ich bin kidlex. Ich bin eine künstliche Intelligenz, mit der du über Kinderrechte reden kannst.
Erinnerungsbücher im Heimalltag – schön oder schwierig?
Praxissituation
Auf der stationären Wohngruppe Wolkennest für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren wird für jedes Kind ab Eintritt ein Erinnerungsbuch erstellt und regelmässig mit Inhalten gefüllt. Im Erinnerungsbuch werden besondere Momente und auch alltägliche Situationen festgehalten (z.B. ersten Schultag, herausgefallene Zähne, Sieg beim Sportturnier, Basteln der Herbstlaternen oder gemeinsame Gruppenausflüge). Auch Abschiedsbotschaften von anderen Kindern, Praktikant:innen oder Fachpersonen, welche die Wohngruppe verlassen, werden darin festgehalten. Die Erinnerungen werden hauptsächlich von den Bezugspersonen erstellt. Diese haben den Auftrag, mindesten einmal pro Monat einen Eintrag in die Erinnerungsbücher zu machen. Aber auch die Kinder können eigenen Einträge gestalten und beispielsweise Tickets der besuchten Zirkusvorstellung, Fotos von Ausflügen mit den Grosseltern oder Texte zum Besuch der Eltern auf der Wohngruppe in ihren Büchern festhalten. Teilweise äussern auch Eltern den Wunsch, einzelne Seiten im Erinnerungsbuch zu gestalten und beispielsweise ihre Freude über das letzte Standortgespräch oder das Sommertheater aufzuschreiben. Die Kinder der Wohngruppe Wolkennest lieben es, ihre Erinnerungsbücher für sich selbst in ihrem Zimmer anzuschauen, sie den Fachpersonen und anderen Kindern der Wohngruppe oder der Familie zu Hause zu zeigen. Beim Auszug nimmt jedes Kind sein persönliches Erinnerungsbuch mit. Es ist ein Schatz voller Geschichten, Fotos und Botschaften, der die Zeit in der Wohngruppe lebendig hält und sie immer an die Zeit erinnert.
Reflexionsfragen
Welches Kinderrecht/ Welche Kinderrechte spielen in diesem Fallbeispiel eine Rolle und weshalb?
Welche weiteren Möglichkeiten kennst du, Erinnerungen für Kinder und Jugendliche, welche nicht zu Hause aufwachsen, festzuhalten?
Wie wird vermieden, dass die Erinnerungsbücher die Identität der Kinder einseitig oder unvollständig darstellen?
Sind solche Erinnerungsbücher mit den heutigen Datenschutzbestimmungen vereinbar?